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AGB´s

Feriencamps – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme am Fußball-Feriencamp.

2. Buchung/Vertragsabschluss
Veranstalter des Fußball-Feriencamp ist der Lichtenrader BC 25 e.V. Die Anmeldung kann nur über die Homepage durch den/die Erziehungsberechtigte(n) erfolgen. Es können Mädchen und Jungen im Alter von 5 bis 11 Jahren teilnehmen (nachfolgend teilnehmende Person genannt). Die teilnehmende Person wählt das entsprechende Camp aus und macht hierfür alle erforderlichen Angaben. Der Vertrag kommt mit einer Anmeldebestätigung zustande.

3. Widerruf
Die teilnehmende Person hat bei das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Teilnahmevertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Abschluss des Vertrages (verbindliche Anmeldung). Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die teilnehmende Person durch den/die Erziehungsberechtigte(n) Lichtenrader BC 25 e.V. , Halker Zeile 151, 12305 Berlin, Tel 030 74681195, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn die teilnehmende Person die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Mit dem fristgerechten ordnungsgemäßen Widerruf kommt Teilnehmervertrag nicht zustande.

4. Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf der Internetseite https://www.lbc25.de/ sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung. Änderungen sind möglich. Sie obliegen der Entscheidung des Betreuungspersonals (Trainer/-in oder Betreuer/-in) vor Ort.

5. Zahlungsinformation
Der Rechnungsbetrag wird nach der Buchung fällig.

6. Rücktritt
6.1 Der Lichtenrader BC 25 e.V. kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Veranstaltung durch Corona-bedingte Auflagen abgesagt werden muss oder witterungsbedingte Umstände zur Gefährdung der teilnehmenden Person führen. Im Falle des Rücktritts vor Camp-Beginn wird die Teilnahmegebühr erstattet.

6.2 Die teilnehmende Person kann im Krankheitsfalle, die zu einer Unfähigkeit der Teilnahme an der Ferienschule führt und bei der auch ein anderer Termin als Ersatztermin nicht in Frage kommt, zurücktreten sofern ein ärztliches Attest vorliegt, dann wird bei einem Rücktritt vor Camp-Beginn die Teilnahmegebühr voll zurückerstattet. Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch nach Camp-Beginn wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet.

7. Kündigung
7.1 Der Lichtenrader BC 25 e.V kann den Vertrag kündigen, wenn die teilnehmende Person die Veranstaltung trotz einer Abmahnung vom Lichtenrader BC 25 e.V nachhaltig stört oder wenn er sich vertragswidrig verhält; nach einer Kündigung besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Erstattung des Betrages.

7.2 Die teilnehmende Person kann nach Ablauf der Widerrufsfrist jederzeit den Vertrag schriftlich kündigen. In diesem Falle ist der Lichtenrader BC 25 e.V . berechtigt, Storno- bzw. Ausfallgebühren, bezogen auf den Angebotspreis für Veranstaltungen, wie folgt zu berechnen: Bei einer Kündigung

a) bis vier Wochen vor Camp-Beginn werden 20,00 Euro als Bearbeitungsgebühr erhoben;

b) bis zwei Wochen vor Camp-Beginn werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig;

c) innerhalb der letzten zwei Wochen vor Camp-Beginn sind 70% der Teilnahmegebühr zu entrichten.

7.3 Wird die Kursteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Kündigung bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche am Lichtenrader BC 25 e.V. erloschen.

7.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist davon nicht berührt.

8. Haftung
Der Lichtenrader BC 25 e.V. haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer/-in und Betreuer/-in, die ordnungsgemäße Durchführung des Camps und die ordnungsgemäße Erbringung der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen. Eine Haftung vom Lichtenrader BC 25 e.V für fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln der Trainer und Betreuer/-in oder für Diebstahl ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Lichtenrader BC 25 e.V schließt jegliche Haftung für Schäden der teilnehmenden Person aus, es sei denn, sie wurden durch einen Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten verursacht. Der/die Erziehungsberechtigte(n) haftet/haften für die vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden durch ihre teilnehmenden Kinder.

9. Versicherungen
Jede teilnehmende Person muss über den/die Erziehungsberechtigte(n) kranken- und privathaftpflichtversichert sein, andernfalls ist eine Teilnahme am Camp ausdrücklich untersagt. Die direkte An- und Abfahrt zum bzw. vom Camp, sowie eventuelle Verletzungen an der Gesundheit während der Trainingszeit sind durch die jeweiligen Versicherungen der Erziehungsberechtigten abgesichert.

10. Medizinische Versorgung
Wird eine teilnehmende Person während der Veranstaltung krank oder verletzt, so bevollmächtigen die teilnehmende Person bzw. der/die Erziehungsberechtigte(n)Lichtenrader BC 25 e.V. ,alle notwendigen Schritte und Maßnahmen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder einen Heimtransport zu veranlassen. Sollten  der Lichtenrader BC 25 e.V.  durch eine medizinische Notfallversorgung einer teilnehmenden Person Kosten entstehen, so erklären sich die teilnehmende Person bzw. der/die Erziehungsberechtigte(n) bereit, diese umgehend zu erstatten.

Über gesundheitliche Beeinträchtigungen einer teilnehmenden Person oder im Falle der Einnahme von Medikamenten muss den Lichtenrader BC 25 e.V. über Trainer/-in bzw. Betreuer/-in im Vorfeld informiert werden.

11. Recht am eigenen Bild/Video, Datenschutz
Die teilnehmende Person und der/die Erziehungsberechtigte(n) willigen ein, dass während des Camps von der teilnehmenden Person getätigte Bild- und Videoaufnahmen ohne vollständige Namenszuordnung im Rahmen von Werbe- und/oder anderen PR-Maßnahmen vom Lichtenrader BC 25 e.V. oder seiner weisungsgebundener Dienstleister honorarfrei verwendet werden dürfen. Dies umfasst alle gegenwärtige und zukünftigen Medien, insbesondere die Veröffentlichung auf den Internet- und Social-Media-Präsenzen vom Lichtenrader BC 25 e.V.  .. Die teilnehmende Person und der/die Erziehungsberechtigte(n) willigen ein, dass persönliche Daten gespeichert, ausschließlich im Rahmen vereinseigner Zwecke verwendet und an Verantwortliche des Vereins weitergereicht werden dürfen. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Diese Zustimmung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden.

12. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

13.Absage/ Camp

Wir behalten uns vor das bei nicht ausreichend Anmeldungen min, das Camp durch die Camp Leitung abgesagt wird bis kurz vor dem Camp beginn....

Stand 11/2021

14.

sollte aufgrund höherer Gewalt ( zb . starkes Unwetter ) ein Tag abgesagt werden bzw abgerochen werden müssen gibt es keine Ersatz Zahlung oder ersatz Camp   

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